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Erste-Hilfe-Kurs für Arztpraxen

Inhouse | Wir kommen zu Ihnen


Fortbildungspflicht für Pflegekräfte gem § 132 SGB V

Pflegekräfte sind dazu verpflichtet, einen jährlichen (Auffrischungs-) Kurs zu belegen, um routiniert Erste Hilfe leisten zu können und um zu wissen, wie sie in welchen Fällen vorgehen müssen. 

Denn nicht immer sind Rettungskräfte gleich vor Ort und in dieser oft lebensentscheidenden Zeit müssen Ihre Mitarbeiter souverän und konzentriert Erste Hilfe Maßnahmen ergreifen können. Nach ca. 2h unseres Notfalltrainings sind Pflegekräfte wieder optimal vorbereitet.



Planen Sie für Ihre Mitarbeiter ein Erste-Hilfe-Notfalltraining? 




Füllen Sie einfach das Anfrage-Formular aus und wir melden uns umgehend mit einem individuellen Angebot.


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Fortbildungspflicht für Pflegekräfte gem. §132 SGB V

"Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Deshalb prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Pflegekräfte und die damit verbundene regelmäßige Auffrischung in Erster Hilfe."


Wer wir sind 🙌

Wir sind ein anerkanntes Ausbildungsunternehmen 

im Bereich der Erste Hilfe gem. DGUV 304-001.

Unser Team besteht aus Erste-Hilfe-Kursleitern, die auch aus der praktischen Notfallrettung kommen und jahrelange Berufserfahrung nachweisen können. 







 
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