Starten Sie jetzt Ihre Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in und profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Bildungsstätte im Bereich der Notfallmedizin. Es erwartet Sie eine innovative Unterrichtsgestaltung.
Als Teilnehmender unserer Bildungsangebote haben Sie uneingeschränkten Zugriff auf den Online-Campus. Dieser bietet Ihnen eine umfangreiche Mediathek, Live-Übertragung des Unterrichts, Teilnehmer-Chat und viele weitere Funktionen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Reitern.
+ Termine (Vollzeit):
Auf Anfrage !
+ Termine (Nebenberuflich / E-Learning):
Auf Anfrage !
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*Impfungen:
Bitte beachten Sie, dass Sie für die praktischen Ausbildungsabschnitte (Rettungswache und Krankenhaus) einen gültigen Impfschutz, insbesondere für Hepatitis B sowie Masern vorweisen müssen. Außerdem empfehlen wir zusätzlich einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut und Tetanus.
Der Rettungssanitäter kann vielfältig eingesetzt werden. So arbeitet er beispielsweise als Fahrer des Rettungswagens in der Notfallrettung oder übernimmt die Einsatzverantwortung im Krankentransport. Zudem werden Rettungssanitäter auch immer wieder bei Sanitätsdiensten angefragt, denn viele Veranstalter möchten schon professionelle Hilfe vor Ort haben. Die Ausbildung gliedert sich in vier Teile. Neben der Grundausbildung und dem Prüfungslehrgang müssen Ausbildungsabschnitte auf einer Rettungswache und in einem Krankenhaus absolviert werden.
Zugangsvoraussetzungen:
Damit Sie den Grundlehrgang beginnen können, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Sie haben einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung oder haben bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen.
Nachweis: Entsprechendes Zeugnis oder Urkunde
Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit ergibt.
Nachweis:
+Führungszeugnis (für Privatpersonen) nicht älter als 3 Monate
+Sie besitzen die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit.
+Nachweis: Ärztliches Attest (Eine Vorlage erhalten Sie gerne per Mail von uns.).
Weiterhin müssen Sie über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und Sie müssen sich mittels eines dafür vorgesehenen Dokuments (z.B. Personalausweis o.ä.) identifizieren können.
Die Nachweise müssen spätestens am ersten Tag der Ausbildung vorliegen. Sofern besondere Nachweise (z.B. Führungszeugnis) noch nicht vorliegen, können Sie diese auch im Laufe des Lehrgangs abgeben.
Weitere Voraussetzungen:
Für die praktische Ausbildung auf einer Rettungswache oder im Krankenhaus ist es notwendig, dass Sie über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Bitte beachten Sie den Hinweis in der Infobox (siehe oben).
Weiterhin empfehlen wir, den vorherigen Besuch eines Erste-Hilfe Kurses. Bitte beachten Sie, dass die rudimentären Erste-Hilfe Kenntnisse als bekannt voraussetzt werden.
Grundlehrgangvoraussetzung:
Der Grundlehrgang erstreckt über eine Ausbildungsdauer von 240 Stunden und wird, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, in Vollzeit durchgeführt. Dabei findet der Unterricht grundsätzlich zwischen Montag und Freitag statt und beginnt um 9:00 Uhr. Der Grundlehrgang endet mit einer dreiteiligen Zwischenprüfung (schriftlich, praktisch, mündlich). Die Dauer des Lehrgangs ist in vielen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben. In Berlin ist dies aktuell noch nicht der Fall, dennoch folgen wir den aktuellen Empfehlungen, damit Sie auch über die Landesgrenzen hinaus als Rettungssanitäter tätig werden können.
Während des Lehrgangs erhalten Sie u.a. Einblick auf folgende Themen:
+Anatomie und Physiologie
+Notfälle erkennen und Maßnahmen ergreifen
+Einsatztaktik
+Arbeiten im Team
+Recht und Hygiene
+Fahrsimulationstraining
Selbstverständlich kommt auch die Praxis nicht zu kurz. Neben zahlreichen Fallsimulationen und praktischen Einzelübungen, wird auch ein umfangreiches Reanimationstraining absolviert. Ein professionelles Fahrsimulationstraining, welches unabhängig von Prüfungsleitungen zertifiziert wird, runden das Angebot ab. Wie es ist, mit Blaulicht und Martinshorn durch die Gegend zu fahren und von der ein oder anderen Situation überrascht zu werden, können Sie hautnah erleben.
Qualität:
Wir legen großen Wert auf Qualität und daher nehmen wir uns Zeit für Sie. Umfangreiches Lehrmaterial und moderne Übungsmaterialien sind für uns ebenso selbstverständlich, wie eine individuelle Förderung. Daher begleiten wir Sie auch von Beginn bis zum Ende und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Praktikum:
Nach dem Grundlehrgang müssen Sie zwei Praktika absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Sie spätestens hier Ihren Impfnachweis vorlegen müssen. Die Reihenfolge der beiden Praktika ist nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlen wir (sofern möglich), mit dem Krankenhauspraktikum zu beginnen.
Krankenhaus: (80 Stunden)
Während des Praktikums im Krankenhaus sollen Sie praktische Grundlagen unter den besten Voraussetzungen vermittelt bekommen. Neben der Erhebung von Vitalparametern und Durchführung von Patientenkommunikation sollen Sie auch Fertigkeiten im Umgang mit Patienten erlangen, sowie Einblicke in die verschiedenen Lagerungsmöglichkeiten. Sie können dieses Praktikum in jeder geeigneten Klinik in Deutschland absolvieren. Sie sollen hierbei in der Rettungsstelle, auf der Intensivstation und / oder im Anästhesie-OP tätig werden, wobei eine Rotation über alle genannten Bereiche nicht notwendig ist. Als Ansprechpartner steht Ihnen die jeweilige Pflegedienstleitung des Krankenhauses zur Verfügung. Je nach Standort können hierbei weitere Kosten entstehen.
Rettungswache: (160 Stunden)
Während des Praktikums auf einer Rettungswache fahren Sie als „Dritter Mann“ auf einem Rettungswagen mit und lernen, die theoretischen Grundlagen in die Praxis umzusetzen. Insbesondere gehört das Erheben von Vitalparametern zu den Grundlagen, die es zu festigen gilt, aber auch die Einsatzvor- und nachbereitung sind wichtige Bestandteile Ihrer Ausbildung. Sie können dieses Praktikum grundsätzlich auf jeder Rettungswache in Deutschland absolvieren, sofern hier die aktive Teilnahme in der Notfallrettung gewährt ist. Praktika, die ausschließlich im Krankentransport durchgeführt werden oder bei Firmen bzw. Organisationen, welche keine Konzession für die Notfallrettung vorweisen können, werden nicht anerkannt.
Die Kosten beinhalten bereits die Prüfungsgebühren.