PRO MEDICS BERLIN ©--- Ihre Experten im Sanitätsdienst, Brandschutz & in der notfallmedizinischen Aus- und Weiterbildung ---
 


Allgemeine Vertrags-Geschäftsbedingungen 

Für die Durchführung Sanitäts – und rettungsdienstliche Betreuung von Veranstaltungen

§ 1 Leistungsumfang 

Die Betreuung der Veranstaltung durch „PROMEDICSBERLIN“ umfasst alle zur sanitätsdienstlichen Versorgung erforderlichen Maßnahmen (lebensrettende Sofortmaßnahmen, erweiterte Erste Hilfe, Nachalarmierungen des öffentlichen Rettungsdienstes, medizinische Betreuung, Versorgung von Notfallpatienten bis zum Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes, Übergabe von Patienten an den öffentlichen Rettungsdienst.) Bei Annahme unseres Angebotes von  PROMEDICSBERLIN wird akzeptiert vom Auftraggeber/Kunde unsere "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Durchführung von sanitäts-und rettungsdienstlicher Betreuung von Veranstaltungen. Bei der Angebotsübermittlung per E-Mail wurde zusätzlich drauf hingewiesen das bei einer Annahme/Bestätigung die AVB´s. gültig sind und akzeptiert werden müssen.  



§ 2 Gefahrenanalyse und Geschäftsgrundlage 

Die Bemessung der ein gesetzten Kräfte erfolgt grundsätzlich aufgrund einer umfassenden Analyse des von der Veranstaltung zu erwartenden Gefahrenpotentials durch „PROMEDICSBERLIN“ in Anlehnung an den „Mauer – Algorithmus“ sowie den Vorgaben der Senatsverwaltung für Inneres von Berlin. Die hierfür zu berücksichtigenden Gefahrenfaktoren sind insbesondere:


● Art der Veranstaltung 

 ● Beteiligung prominenter Persönlichkeiten mit Sicherheitseinstufung 

 ● Gewaltbereitschaft des Publikums 

 ● Veranstaltung in geschossenen baulichen Anlagen.


Die durchgeführte Gefahrenanalyse zur Ermittlung der erforderlichen Einsatzkräfte sowie die hierzu heranzuziehenden Angaben des Auftraggebers ist ausdrücklich Geschäftsgrundlage der sanitätsdienstlichen Betreuung. Etwaige Abweichungen oder Veränderungen dieser zugrunde gelegten Angaben entbinden „PROMEDICSBERLIN“ von der Leistungspflicht, es sei denn der Auftraggeber berichtigt oder ergänzt seine Angaben und stimmt der Berichtigung oder Ergänzung schriftlich zu.



§ 3 Pflichten und Aufgaben

Zur Erbringung der genannten Leistungen stellt „PROMEDICSBERLIN“  die durch die Gefahrenanalyse ermittelte Anzahl und Qualifikation an Personal mit erforderlicher Ausstattung und Ausrüstung, Leitungs- und Führungskräfte sowie die erforderlichen Fahrzeuge und Einrichtungen entsprechend der Vereinbarung zur Verfügung. 

PROMEDICSBERLIN“  verpflichtet sich, bei der Einsatzplanung und Durchführung der sanitätsdienstlichen Betreuung der Veranstaltung, sich mit den anderen bei der Veranstaltung möglicherweise beteiligten Behörden und Organisationen (zum Beispiel öffentlicher Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr Senatsverwaltung) abzustimmen, soweit  „PROMEDICSBERLIN“ diese vom Auftraggeber mitgeteilt wurden. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung sowie den Gegebenheiten der Örtlichkeit stellt  

PROMEDICSBERLIN“  erforderliche Kommunikationswege (zum Beispiel Funk, Mobilfunk) für seine eigenen Einsatzkräfte auf geeignete Art sicher.

Falls die Größe der Veranstaltung und die Zahl der eingesetzten Kräfte es erfordert, stellt „PROMEDICSBERLIN“  darüber hinaus einen Einsatzleiter bzw. ein Einsatzleitung zur Koordination der sanitätsdienstlichen Betreuung, der/die dem Auftraggeber zugleich als permanent erreichbarer Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Darüber hinaus ist  „PROMEDICSBERLIN“ nicht verantwortlich für alle Belange, die außerhalb der Durchführung der sanitätsdienstlichen Betreuung selbst liegen, insbesondere nicht für die Einrichtung und Offenhaltung von Flucht- und Rettungswegen, die Zugangsregelung und Kontrollen, Maßnahmen gegen Brandgefahr, die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Einhaltungen erteilter Auflagen und Vorgaben, sofern letztere nicht unmittelbar die Durchführung der sanitätsdienstlichen Betreuung betrifft und  „PROMEDICSBERLIN“ rechtzeitig – vor Unterzeichnung der Vereinbarung – bekannt gegeben wurden.  



§ 4 Pflichten und Aufgaben des Auftraggebers

Zur Sicherstellung einer umfassenden Einsatzplanung, insbesondere zur Durchführung der Gefahrenanalyse nach §2 Absatz 1 dieser AVB, ist der Auftraggeber verpflichtet, rechtzeitig – vor Annahme der Vereinbarung – „PROMEDICSBERLIN“  folgende Informationen bekannt zu geben:  

● die genaue Art der Veranstaltung sowie deren zeitlichen Rahmen 

● die genaue Örtlichkeit der Veranstaltung in Form eines Lageplanes, einschließlich einer Beschreibung der baulichen Gegebenheiten, ggf. die Größe der Freifläche, auf der die Veranstaltung stattfinden soll.

● die für diese Örtlichkeit zugelassene maximale Besucher- und / oder Teilnehmerzahl.

● die tatsächlich erwartete Besucher- und / oder Teilnehmerzahl einschließlich Angaben über die Kalkulationsbasis, aufgrund derer diese Zahl ermittelt wurde

● die erwartete Beteiligung prominenter Persönlichkeiten mit Sicherheitseinstufung
● polizeiliche und sonstige Erkenntnisse und Erfahrungswerte für diese oder ähnliche Veranstaltungen, aus denen insbesondere auf die Gewaltbereitschaft der Teilnehmer oder Zuschauer/Schaulustigen, den Ablauf der Veranstaltung oder sonstigen zu erwartenden besonderen Vorkommnissen zu schließt ist

● den genauen Programmablauf und Zeitplan

● den Namen und die Möglichkeit der ständigen Erreichbarkeit eines verantwortlichen 

   Ansprechpartners des Auftraggebers

● die Beteiligung von Behörden und anderer Organisationen, wie in §3.2 dieser AVB          genannt

● die eigenen Sicherheitsstandards während der Veranstaltung

● geplante Sperrzonen sowie einzurichtende Flucht- und Rettungswege

● möglicherweise vorhandene Fernmelde- und Kommunikationseinrichtungen

● die Möglichkeit einer Verpflegung der Einsatzkräfte von „PROMEDICSBERLIN“ während der Veranstaltung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle tatsächlichen oder zu erwartenden Änderungen- auch solche, die während des Ablaufs der Veranstaltung eintreten oder erkennbar werden – hinsichtlich der unter §4.1 dieser AVB genannten Punkte unverzüglich „PROMEDICSBERLIN“  mitzuteilen.

Bei wesentlichen Änderungen ist „PROMEDICSBERLIN“ berechtigt, hierauf mit dem zusätzlichen Einsatz oder einer Nachforderung von Personal, Ausrüstung und Rettungsmitteln zu reagieren und dies dem Auftraggeber zu den Bedingungen des jeweiligen Angebotes in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle die sanitätsdienstliche / medizinische Betreuung / Versorgung betreffenden Auflagen an „PROMEDICSBERLIN“  zu übermitteln.  

§ 5 Kosten und Vergütung und nicht Zahlung der Förderung

Für die Durchführung der sanitätsdienstlichen Betreuung wird mit dem Auftraggeber eine Vergütung vereinbart. 

Diese ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und deckt alle Leistungen vom „PROMEDICSBERLIN“ ab, die dich aus dem Angebot gegenüber dem Auftraggeber ergeben, sofern keine Änderung in der Planung und Durchführung der sanitätsdienstlichen / medizinischen Betreuung nach §4 Absatz 2 dieser AVB erforderlich wird. 

Die vereinbarte Vergütung bezieht sich allein auf den Präsenz der durch den „PROMEDICSBERLIN“  eingesetzten Kräfte am Veranstaltungsort und ist nicht abhängig von der Anzahl der erfolgten Hilfeleistungen. Besonders aufwendige medizinische Versorgungen von Patienten sowie möglicherweise erforderliche Krankentransporte und der Transport von Notfallpatienten, werden zusätzlich mit dem Patienten bzw. dessen Krankenkasse abgerechnet. 

Die Vereinbarung zwischen  „PROMEDICSBERLIN“ und dem Auftraggeber über eine Vergütung wird davon nicht berührt. Tritt der Auftraggeber / Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück oder bricht ab die Veranstaltung frühzeitig, werden Stornierungsgebühren in nachfolgend genannter Höhe fällig:


●    60 bis 2 Tage:                                                50% der Auftragssumme

●    bei einer frühzeitige Beendigung einer Veranstaltung / eines Auftrags -    

 - erfolgt keine Geldrückerstattung, (auch wenn man die Veranstaltung frühzeitig beendet weil das Publikumsverkehr nicht der Anzahl des Auftraggebers entspricht !)

- Ist noch keine Vorkasse geleistet weil der Auftraggeber Stammkunde ist, erfolgt (eine Stornierungsgebühr / Rechnung) in nachfolgender oben genannten Höhe die dann sofort fällig ist per Zahlung.             

während der Veranstaltung :                        100% der Auftragssumme


§ 5a Nicht Zahlung  - der Förderung, - der Vorkasse , der Ratenzahlungsvereinbarung

Bei nicht Zahlung der offene Förderung ggf. auch Ratenzahlungsvereinbarung erfolgt 

  von  „PROMEDICSBERLINfolgende Schritte: 

1.  [AUTOMATISCHE] Zahlungserinnerung / Rechnung - (KOSTENLOS)   

2.  [AUTOMATISCHE] Zahlungserinnerung / Mahnung - (KOSTENLOS) 

3.  [AUTOMATISCHE] Mahnung - Abgabe Inkasso / Gerichtsvollzieher + Berechnung einer (Bearbeitungspauschale von 8%) auf die Gesamtsumme der gestellten Rechnung. 



Wir die Firma „PROMEDICSBERLIN“ behalten uns vor bei nicht VORKASSE wie übersendet im Angebot per E-Mail jederzeit von der Ausführung des Auftrages zurück zutreten.  


 


§ 6 Haftung

PROMEDICSBERLIN“ haftet dem Auftraggeber sowie Dritten gegenüber für Schäden, die durch die eingesetzten Kräfte vom „PROMEDICSBERLIN“  in Ausübung der in dieser Vereinbarung begründeten Aufgaben schuldhaft verursacht werden. 

Die Haftung für Sachschäden bei einfacher Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. 

PROMEDICSBERLIN“ wird jedoch von jeglicher Haftung für Schäden frei, die auf eine sanitätsdienstliche Unterversorgung zurückzuführen sind, sofern diese darauf beruht, dass der Auftraggeber PROMEDICSBERLIN“ wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben nach § 4 der AVB gemacht, Informationen zurückgehalten, eingetretene oder zu erwartende Veränderung nicht unverzüglich bekannt gegeben oder eine sonstige ihn treffende Verpflichtung gleich welcher Art vernachlässigt hat. In diesem Falle stellt der Auftraggeber „PROMEDICSBERLIN“ auch hinsichtlich aller Ersatzansprüche Dritter frei.  



§ 7 Sonstige Vereinbarung und Änderungen

Bei Diensten sorgt der Veranstalter für eine angemessene Verpflegung der PRO │MEDICSBERLIN Mitarbeiter. Die oben genannten Regelungen geben die Allgemeinen Vertragsbedingungen von  „PROMEDICSBERLIN“ vollständig wieder. 

Die genauen Absprachen sind dem Angebot zu entnehmen. Sonstige Vereinbarungen oder Nebenabreden zusätzlich zur Vereinbarung, insbesondere mündlicher Art, wurden nicht getroffen. Falls es doch zu einer erneuten oder erweiterten Vereinbarung oder Nebenabrede kommen muss (z.B während eines Auftrages) ist es schriftlich festzuhalten in einem Dienstprotokoll an dem Tag wo die Absprachen durchgeführt werden und sind mit beidseitiger Unterschrift vom Auftraggeber / Veranstalter und der Firma „PROMEDICSBERLIN“ zu quittieren und zu akzeptieren und durchgeführt werden. 

Haben sich die Verhältnisse, die für den Abschluss dieser Vereinbarung maßgeblich waren, seit deren Abschluss so wesentlich geändert, dass die geplante Veranstaltung einen gänzlich anderen Charakter erhalten hat oder das Festhalten an dieser Vereinbarung aus anderen Gründen nicht zumutbar ist kann „PROMEDICSBERLIN“ von dieser Vereinbarung unter Befreiung von jeglichen Verpflichtungen jeder Zeit zurücktreten. Es wird dem Auftraggeber diese Entscheidung unverzüglich mitgeteilt.   



§ 8 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AVB aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam sein sollten, bleiben dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und damit die Gültigkeit der gesamten AVB unberührt. 

Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr in eine den gesetzlichen Anforderungen und den erkennbaren Interessen der Parteien entsprechende Bestimmungen zu ändern, so wie es dem Sinn und Zweck der Regelung entsprechen würde und von den Parteien bei der Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart worden wäre. 

Gleiches gilt für den Fall, dass es bei der Auslegung einer einzelnen oder mehrerer Vereinbarungen zwischen den Parteien zu unterschiedlichen Auffassungen kommt. sollten, bleiben dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und damit die Gültigkeit der gesamten AVB unberührt. 

Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr in eine den gesetzlichen Anforderungen und den erkennbaren Interessen der Parteien entsprechende Bestimmungen zu ändern, so wie es dem Sinn und Zweck der Regelung entsprechen würde und von den Parteien bei der Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart worden wäre. 

Gleiches gilt für den Fall, dass es bei der Auslegung einer einzelnen oder mehrerer Vereinbarungen zwischen den Parteien zu unterschiedlichen Auffassungen kommt.  



§ 9 Gerichtstand

Als Gerichtsstand gilt Berlin als vereinbart.  

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